Spenden
Sie können den Wahlkampf von Achim Wiehle mit einer Spende unterstützen !
Für die Unterstützung des Wahlkampfs von Achim Wiehle zur Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Freiburg i.Br. wurde die unabhängige Wählervereinigung „Aus der Mitte für Freiburg“ gegründet.
Spenden an die Wählervereinigung „Aus der Mitte für Freiburg“ werden vollumfänglich zur Finanzierung des Wahlkampfs von Achim Wiehle bei der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Freiburg i.Br. verwendet !
Für Ihre Spende erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. Diese kann dann steuerlich geltend gemacht werden.
Spendenkonto der Wählervereinigung Aus der Mitte für Freiburg
Bitte nutzen Sie folgende Bankverbindung:
Sparkasse Freiburg – Nördlicher Breisgau
IBAN: DE28 6805 0101 0014 6798 12
Kontoinhaber: Aus der Mitte für Freiburg
Verwendungszweck: Spende
Bitte geben Sie auch zwingend Ihren Namen und Ihre Anschrift im Verwendungszweck an damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen können.
Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Spenden an die Wählervereinigung „Aus der Mitte für Freiburg“: Spenden von natürlichen Personen können bis zu 3.300,00 € (bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zu 6.600,00 €) nach § 34g Einkommensteuergesetz berücksichtigt werden. Nach dieser Vorschrift wird die Hälfte des Betrags von der Steuerschuld abgezogen.
Zuwendungen an die Wählervereinigung, deren Gesamtwert 10.000,00 € in einem Kalenderjahr übersteigt, werden im Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Alle Einzelspenden und Beiträge eines Zuwenders werden dabei zusammengerechnet.
Spendenkonto des CDU Kreisverbands Freiburg
Bitte nutzen Sie folgende Bankverbindung:
Sparkasse Freiburg – Nördlicher Breisgau
Empfänger: CDU-Kreisverband Freiburg
IBAN: DE29 6805 0101 0014 6832 86
BIC: FRSPDE66XXX
Verwendungszweck: Spende für den OB-Wahlkampf Achim Wiehle
Bitte geben Sie auch zwingend Ihren Namen und Ihre Anschrift im Verwendungszweck an damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen können.
Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Spenden an die CDU Freiburg: 50% der Spende können steuerlich geltend gemacht werden: Eine Spende reduziert die zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei höheren Spenden hängt die Steuererleichterung vom individuellen Steuersatz ab. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. Spenden von natürlichen Personen im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung politischer Parteien werden bezuschusst. Für jeden gespendeten Euro erhalten wir im Folgejahr einen Zuschuss in Höhe von 0,45 Euro!
Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier.
Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.
Achim Wiehle
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